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    Hier findet ihr unser Positionspapier und unsere daraus erarbeiteten Forderungen (runter scrollen). Die Forderungen wurden heute mit Herrn Wenzel und Herrn Heiler besprochen. Die Ergebnisse des Gespräches werden noch in die Forderungen eingearbeitet. Sobald das geschehen ist gibts hier die neue Version.

    Positionspapier Bildungsstreik 27. November 09

    1.Präambel
    Die Besetzung von Hörsälen an vielen Universitäten ist Ausdruck eines
    enormen Unmuts unter vielen Studierenden über eine weitgehend
    verfehlte Kommunikationspolitik seitens des Staats und der
    Hochschulleitungen. Es ist traurig, dass Hörsäle besetzt werden müssen,
    damit auf das jahrelange Klagen der Studierenden endlich wenigstens eine
    Reaktion seitens der Politik folgt. Es muss ein komplettes Umdenken in der
    Kommunikationskultur zwischen Studierenden, Hochschule und Staat
    stattfinden. Dabei ist notwendig, dass Vertreter aller Beteiligten von vorn
    herein gleichberechtigt in die Planung miteinbezogen werden, anstatt vor
    vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

    2. Studienbeiträge
    Es gibt ein Grundrecht auf Bildung. Studienbeiträge stellen eine
    Einschränkung dieser Bildungsfreiheit dar und führen zu sozialer
    Ungleichheit. Potentiell motivierte Studierende werden von einem
    Hochschulstudium abgehalten.
    Wir fordern deshalb im Hinblick auf die genannten Punkte eine
    Abschaffung der Studienbeiträge und den gleichwertigen finanziellen
    Ausgleich durch den Staat. Außerdem fordern wir einen konstruktiven und
    gleichberechtigten Dialog mit der Politik.
    Studienbeiträge werden hier am Campus Weihenstephan größtenteils im
    Sinne der Studierenden eingesetzt, die auch weitgehende
    Mitspracherechte bei der Verteilung haben. Finanzierung und Förderung
    von Bildung und Lehre ist Aufgabe des Staates. Bildung allgemein ist eine
    sich auszahlende Investition für den Staat.

    3. Studienfinanzierung
    Wir fordern leichteren Zugang zu akzeptabler und angemessener
    Studienförderung und Gewährleistung der finanziellen Grundsicherung.
    3. a) bessere Lehre
    Wir fordern eine Verbesserung der Lehr-, Lern- und Beschäftigungsverhält-
    nisse im Hochschulbereich, um eine qualitativ hochwertige Bildung an Uni-
    versitäten und Fachhochschulen zu ermöglichen. Die öffentliche Hand
    muss deutlich mehr in Bildung investieren, insbesondere im Hinblick auf
    den doppelten Abiturjahrgang 2011.
    3. b) BAföG
    Sowohl die aktuelle Verteilung des BAföG als auch dessen Höhe ist oft un-
    gerecht bzw. nicht ausreichend. Die Verteilung der Gelder sollte zum Bei-
    spiel vom aktuellen Einkommen der Eltern und nicht vom allgemeinen Ver-
    mögensstand abhängig sein. In Sonderfällen muss jedoch auch ein elter-
    nunabhängiges BAföG möglich sein. Eine Reformierung des BAföG-Sys-
    tems ist dringend nötig. Die BAföG Regelsätze und Freibeträge müssen an-
    gehoben werden.
    3. c) Studienkredite
    Studienkredite zur Studienbeitragsfinanzierung in der jetzigen Form sind
    nicht zumutbar. Hohe und zudem stark variierende Zinssätze sind ebenso
    ein Hinderungsgrund, wie die Aussicht, bis zu 25 Jahre verschuldet zu sein.
    Eine Verzinsung der Beträge wird daher grundsätzlich abgelehnt.

    4. Zulassungsbeschränkung
    Eignungsfeststellungverfahren sind wesentlich differenzierter und deshalb
    angemessener als NC. Dieser ist letztlich nicht in der Lage eine Aussage
    über die Eignung einer Person für einen bestimmten Themenbereich zu
    treffen. Eignungsfeststellungsverfahren, unter Berücksichtigung der Moti-
    vation der Bewerber, sind demnach sinnvoll. Die Kapazitäten an den Hoch-
    schulen müssen allerdings an die Anzahl der fähigen und gewillten Studie-
    renden angepasst werden.
    Wir fordern angemessene, qualitative Zulassungsbeschränkungen, die
    nicht die Anzahl der vorhandenen Studienplätze, sondern die Eignung der
    Bewerber zum Kriterium haben. Dementsprechend fordern wir einen
    Studienplatz für jeden der den Willen und die Fähigkeit zum studieren
    besitzt.

    5. Demokratisierung der Lehre
    5. a) Wirtschaftsvertreter und Stimmrecht
    Wirtschaftsvertreter dürfen kein Stimmrecht in hochschulpolitischen
    Gremien haben.
    5. b) Verfasste Studierendenschaft
    Es ist wichtig, dass Studierendenvertretungen in der Lage sind, als Rechts-
    person zu agieren und ihre Finanzen selbstständig zu verwalten.
    Deshalb fordern wir eine verfasste Studierendenschaft, wie sie in allen
    Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern in den Satzungen
    der Hochschulen verankert ist.
    5.c) Basisdemokratie
    Bei Bedarf der Studierendenschaft ist ein basisdemokratisches
    Abstimmungsverfahren zu ermöglichen.

    6. Veränderung des Bachelor-Master-Systems
    Mit der Einführung des Bachelor-/Mastersystems wurden negative Trends
    ausgelöst, die mit der Idee eines selbstbestimmten Studiums nicht
    vereinbar sind. Festgelegte Studienpläne, eine starre Regelstudienzeit und
    eine Verschulung des Lehrbetriebs machen es Studierenden unmöglich, ihr
    Studium selbst zu gestalten und individuelle Schwerpunkte zu setzen. Im
    momentanen Bachelor-/Mastersystem bringt der Bachelor nicht
    automatisch die Qualifizierung für das Berufsleben mit sich, gleichzeitig ist
    eine Fortführung des Studiums im Master nicht garantiert. Die Vielzahl an
    Prüfungen, die die Abschlussnote beeinflussen, und überladene
    Studienpläne setzen die Studierenden unnötig unter Druck und
    erschweren nachhaltiges Lernverhalten.
    Der Bachelor muss ein auf dem Arbeitsmarkt anerkannter,
    berufsqualifizierender Abschluss sein. Deshalb muss die Möglichkeit
    gegeben sein, die Regelstudienzeit auszuweiten, wenn dies für eine
    wirkliche Qualifizierung nötig ist. Jedoch darf hierbei eine Verlängerung
    des Bachelors nicht zwangsläufig zu einer Verkürzung des Masters führen,
    um dessen Qualität zu sichern. Generelle gesetzliche Obergrenzen für die
    maximale Regelstudienzeit eines Bachelor- und konsekutiven
    Masterstudiengangs laufen dem zuwider und sind daher abzulehnen.
    Gleichzeitig ist es notwendig, die Lehrinhalte der Studienzeit anzupassen,
    ohne dabei die Berufsqualifizierung zu verlieren. Damit wird gewährleistet,
    dass Studiengänge nicht übermäßig und unnötig in die Länge gezogen
    werden.
    Zudem muss für jeden gewillten Bachelor-Absolventen die Garantie für
    einen konsekutiven Masterstudienplatz bestehen.
    Es muss außerdem eine Flexibilität im Stundenplan gegeben sein, die eine
    persönliche Entfaltung, wie (ehrenamtliches) Engagement, Sport und
    Nebenjob zulässt.
    Den Studierenden muss zugesichert werden, dass sie aktive Mitsprache
    bei der Erarbeitung der Fachprüfungsordnung haben. Die Arbeitslast beim
    Bachelor muss reduziert werden. Modulprüfungen anstatt einzelner
    Fachprüfungen sowie andere Arten der Leistungskontrolle, wie Referate
    oder mündliche Prüfungen, machen dies u.a. möglich.
    Der Verschulung im Bachelor muss entgegen gewirkt werden. Darum muss
    es bereits im Bachelor möglich sein, Schwerpunkte eigenständig zu
    setzten sowie Wahlpflichtfächer und Wahlfächer selbst auszuwählen. Dies
    ist im Bologna-Prozess auch so vorgesehen.
    Praxis- und Auslandsaufenthalte während des Studiums sind je nach
    Studiengang sehr erwünscht. Dem Studierenden muss die dafür benötigte
    Zeit eingeräumt werden, z.B. in Form eines freiwilligen
    Auslandssemesters. Dabei soll dieses Semester entweder in die
    Regelstudienzeit intergriert sein, oder ihr nicht angerechnet werden.
    Leistungsanerkennung zwischen den Hochschulen und Professoren bei
    gleichwertigen aber nicht unbedingt gleichartigen Inhalten müssen, wie in
    Bologna gefordert, gewährleistet werden. Dazu ist eine stärkere
    Vernetzung der Hochschulen nötig. Die Politik hat die
    Rahmenbedingungen zu schaffen, dies zu ermöglichen.
    Zu spät verkündete Klausurtermine machen es oft unmöglich,
    studienbegleitende Praktika, erwerbstätige Arbeiten und auch Urlaub in
    der vorlesungsfreien Zeit rechtzeitig zu planen. Hierfür ist es wichtig, dass
    ein klarer Zeitplan vorhanden ist. Feste Blöcke veranstaltungs- und
    prüfungsfreier Zeit können hier helfen.
    Zur finanziellen Unterstützung oder aus speziellen familiären Situationen
    heraus (Pflege von Eltern/Kind), kann es vorkommen, dass Studierenden
    ein Vollzeitstudium nicht möglich ist. Da gestraffte Studienpläne aber
    weitestgehend nur Vollzeitstudien zulassen, ist für Teilzeitangebote zu
    sorgen.

    7. Vernetzung von Schule und Hochschule
    Schulpolitik- und Hochschulpolitik sind nicht aufeinander abgestimmt, da
    die Planung der zuständigen Ministerien häufig nicht koordiniert ist. Dies
    erschwert den Übergang von der Schul- zur Hochschullaufbahn.
    Beispielsweise ist durch einen zu späten Erhalt von Abiturzeugnissen eine
    fristgerechte Bewerbung an Fachhhochschulen nicht möglich.
    Um sicherzustellen, dass das Abitur weiterhin eine allgemeine
    Hochschulreife darstellt, fordern wir eine bessere Verknüpfung von Schul-
    und Hochschullehre. Ziel ist kein komplettes Durchplanen der Lehrpläne
    vom ersten Schuljahr bis zum Master. Es geht vielmehr um eine
    Abstimmung der Lehrziele, die dem Abiturienten dennoch alle
    Möglichkeiten offenhält und nicht zwangsläufig zum Hochschulstudium
    hinführt. Daneben ist die gemeinsame Planung der organisatorischen
    Schnittstellen am Übergang von Abitur zu Studium dringend notwendig.
    Für eine bessere Kommunikation zwischen den Ministerien, soll eine
    Mediatorenstelle zuständig sein. Ein einzelnes Bildungsministerium,
    welches die gesamte Lehre organisiert, scheint uns nicht sinnvoll, da die
    Unterschiede der Lehre an Schulen und Hochschulen in ihrem Wesen
    gewahrt werden müssen und der gute Kontakt zwischen universitärer
    Bildung und Forschung nicht verloren gehen darf.

    8. Solidaritätsbekundung
    Wir erklären uns solidarisch mit allen anderen Hochschulinitiativen, die
    sich am aktuellen Bildungsstreik beteiligen.

    Forderungen der Bildungsstreik-Bewegung am
    Campus Weihenstephan 27.November 09:

    Chancengleichheit in der Bildung
    Wir fordern von der Bundes- und Landesregierung:
    1. Schnellst mögliche Abschaffung der Studienbeiträge auf das Erststudium bei
    gleichzeitiger Gewährleistung einer ausreichenden finanziellen Ausstattung
    der Hochschulen durch den Staat, um beste Lehre zu ermöglichen.
    2. Eine umfassende Reform des BaföG, um allen Studierenden ein
    Grundauskommen zu gewährleisten.
    3. Eine umfassende Reform der Studienkredite, welche in der jetzigen Form für
    Studierende nicht tragbar sind.

    Freier Bildungszugang:
    Wir fordern von der Hochschulleitung, den Studiendekanen und Dekanen:
    1. Die Umstellung von Studienplatzvergaben nach Numerus clausus auf
    wesentlich differenziertere Arten der Eignungsfeststellung.
    2. Eine Eignungsfeststellung, die ausschließlich die Qualifikation und die
    Motivation des Bewerbers und nicht die Zahl der Studienplätze zur Grundlage
    hat.
    3. Einen garantierten Zugang zu einem konsekutiven Masterstudiengang für alle
    TUM Bachelorabsolventen und allen Absolventen der Hochschule
    Weihenstephan.

    Demokratisierung der Lehre:
    Wir fordern vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst:
    1. Die Etablierung einer verfassten Studierendenschaft nach Vorbild der meisten
    Bundesländer.
    2. Gesetzliche Regelung einer stimmparitätischen Partizipation der Studierenden
    an allen für die Lehre und die Studienorganisation relevanten Gremien.
    3. Dass hochschulexterne Organisationen kein Stimmrecht in
    hochschulpolitischen Gremien haben.
    von der Hochschulleitung und den Hochschulgremien:
    4. Ermöglichung weitreichender Partizipation der Studierenden an der Erstellung
    der Studien- und Prüfungsordnungen auch über die gesetzlichen
    Bestimmungen hinaus.
    5. Ermöglichung von basisdemokratischen Verfahren, wo dies von den
    Studierenden gewünscht wird.
    von den Studierenden
    6. Inanspruchnahme aller gegebenen Partizipationsmöglichkeiten.
    7. Mehr Engagement.

    Reform der Umsetzung des Bolognaprozesses:
    Wir fordern von der Staatsregierung:
    1. Die Ermöglichung echter Autonomie der Universitäten bei der Umsetzung des
    Bolognaprozesses – insbesondere die Abschaffung genereller Obergrenzen
    bei der maximalen Regelstudienzeit für Bachelor und Master.
    von der Hochschulleitung:
    2. Sich ebenfalls für die Aufhebung von überflüssigen zeitlichen
    Einschränkungen bei der Umsetzung der Bachelor- und Mastersysteme (siehe
    Punkt 1) einzusetzen.
    3. Einer Ausnutzung der vollen Bandbreite an möglichen Studienzeiten im
    Bachelor wie im Master nicht im Wege zu stehen. Dies beinhaltet auch ein
    freiwilliges Auslandssemester.
    4. Beim Aufbau eines umfassenden Qualitätsmanagements besonders darauf zu
    achten, dass der Bachelor berufsqualifizierend ist.
    5. Ermöglichung eines Teilzeitstudiums in begründeten Fällen.
    von den Studiendekanen und Dekanen:
    6. Die sinngemäße Umsetzung der Bolognareform hinsichtlich der Erhaltung der
    notwendigen Freiräume für eine inhaltliche Diversifizierung der Studierenden.
    Dies bedarf vor allem einer Reduzierung von Pflichtmodulen zu Gunsten von
    Wahl- und Wahlpflichtmodulen.
    7. Die Studienpläne inhaltlich, wo nötig, zu kürzen. Dabei soll der Vermittlung
    von Kompetenzen eine größere Bedeutung zukommen. Ziel der universitären
    Ausbildung ist der Kompetenzerwerb und nicht das kurzfristige lernen oder
    vermitteln möglichst vieler Fakten.
    8. Die Reduzierung der Prüfungslast durch Modulprüfungen, soweit es inhaltlich
    sinnvoll ist. Darüber hinaus gilt es weitere Arten der Leistungsanerkennung zu
    fördern.
    9. Die Etablierung von festgelegten, zusammenhängenden, veranstaltungsfreien
    Zeiträumen.
    10. Die Anerkennung aller an anderen Universitäten erbrachten vergleichbaren
    aber nicht zwingend identischen Leistungen (Im Sinne der Gleichwertigkeit).
    11. Dass ein freiwilliges Auslandsemester in den Studienordnungen aller
    Studiengänge eingeplant ist.

    Vernetzung von Schule und Hochschule:
    Wir fordern von den Staatsministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst, sowie
    für Unterricht und Kultus:
    1. Eine gemeinsame Planung am Übergang vom Abitur zum Studium.
    2. Eine erhebliche finanzielle Unterstützung der Universitäten zur Bewältigung
    des doppelten Abiturjahrgangs 2011.

    Unseren Forderungen liegt unser Postitionspapier zu Grunde.